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warpbeam

Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 3. Oktober 2026

Wir möchten, dass alle Menschen diese Webseite ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzen können. Warpbeam ist keine öffentliche Stelle und zu dieser Erklärung nicht verpflichtet. Wir veröffentlichen sie freiwillig und folgen dabei dem Muster, das die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) für öffentliche Stellen vorsieht.

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Webseite warpbeam.de in deutscher und englischer Sprache, mit allen Seiten, dem Kontaktformular, dem Formular „Demo anfordern“ und den Videos auf der Startseite und der Seite „Warum Warpbeam?“.

Sie gilt nicht für die Produktoberfläche von Warpbeam. Wie wir dort vorgehen und wo wir stehen, beschreibt die Seite Barrierefreiheit. Sie gilt auch nicht für den internen Verwaltungsbereich des Betreibers und nicht für externe Seiten, auf die wir verlinken, etwa die Communitys auf Discord und WhatsApp.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Maßstab sind die Anforderungen der BITV 2.0 und der harmonisierten Norm EN 301 549 V3.2.1, für Webseiten also die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf den Stufen A und AA. Zusätzlich haben wir die neuen Kriterien der WCAG 2.2 auf Stufe AA geprüft.

Diese Webseite ist mit den Anforderungen teilweise vereinbar. Die unten genannten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei. Die zusätzlich geprüften Kriterien der WCAG 2.2 erfüllt die Webseite nach unserer Prüfung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Beschriftungen in zwei Zeichnungen bei größerem Textabstand

Die Zeichnung des Kettbaums auf der Seite „Warum Warpbeam?“ und die Zeichnung der Betriebsformen auf der Seite „Architektur“ enthalten Beschriftungen als Text in der Grafik. Wer Zeichen-, Wort- und Zeilenabstand mit eigenen Einstellungen deutlich vergrößert, sieht dort einzelne Beschriftungen abgeschnitten oder überlagert (EN 301 549, 9.1.4.12 Textabstand).

Grund: Die Beschriftungen stehen an festen Stellen der Zeichnung und brechen nicht um. Alternative: Was die Zeichnungen zeigen, steht auf beiden Seiten auch als gewöhnlicher Text, der sich anpasst; die Zeichnung des Kettbaums trägt zusätzlich eine Beschreibung für Bildschirmleser. Wir wollen die Zeichnungen so ändern, dass ihre Beschriftungen auch bei größerem Textabstand vollständig lesbar bleiben.

Nicht abschließend geprüft

Die Bedienung mit Bildschirmlesern haben wir nur über die technische Auszeichnung beurteilt. Eine Prüfung mit Bildschirmlesern durch Fachleute hat nicht stattgefunden. Es kann daher Barrieren geben, die wir bisher nicht erkannt haben.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 3. Oktober 2026 erstellt. Sie beruht auf einer Selbstbewertung: Wir haben die Webseite am selben Tag intern geprüft, ohne externe Prüfstelle. Geprüft wurden alle Seiten in beiden Sprachen in der Fassung, die mit dieser Erklärung veröffentlicht wurde, in einem aktuellen Browser unter Linux:

  • automatisiert mit axe gegen die Regeln der WCAG 2.1 und 2.2 (Stufen A und AA), in heller und dunkler Darstellung, auf schmalen und breiten Bildschirmen,
  • vollständig mit der Tastatur: Sprunglink, Menü und Klappmenü, Sprachumschalter, Umschalter für die Darstellung, beide Formulare einschließlich der Fehlermeldungen, Videos und Animationen,
  • mit gezielten Einzelprüfungen: Vergrößerung auf 200 und 400 Prozent, Umbruch bei 320 Pixeln Breite, Textabstand, Kontrast von Text, Bedienelementen und Fokusrahmen, Größe der Bedienziele, verdeckter Fokus, reduzierte Bewegung, Sprache von Seiten und Textstellen, Seitentitel, Überschriften, Landmarken, Linkzweck und Alternativtexte.

Die Mängel, die die Prüfung gefunden hat, haben wir vor der Veröffentlichung dieser Erklärung behoben, mit Ausnahme der oben genannten Inhalte. Wir überprüfen diese Erklärung, wenn sich die Webseite wesentlich ändert, mindestens aber einmal im Jahr.

Barrieren melden: Rückmeldung und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Webseite aufgefallen, oder brauchen Sie einen Inhalt in einer anderen Form? Schreiben Sie uns. Beschreiben Sie bitte, auf welcher Seite es war und was nicht ging; die Angabe Ihrer Hilfstechnik ist freiwillig.

Formular: Kontaktformular
E-Mail: info@warpbeam.de

Schlichtungsverfahren

Das Schlichtungsverfahren nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) steht bei Streitigkeiten mit öffentlichen Stellen des Bundes offen und nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bei bestimmten Produkten und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Warpbeam ist keine öffentliche Stelle, und über diese Webseite werden keine Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern geschlossen. Nach unserer Einschätzung ist ein Schlichtungsverfahren für diese Webseite daher nicht vorgesehen. Wenden Sie sich bei Barrieren bitte direkt an uns.